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Kabelgebühren wie SAT TV Gebühren in Nebenkosten?

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Die Satellitenanlage verursacht doch gar keine Gebüren wenn die denn mal steht. Es ist lediglich zulässig  einen Pauschalbetrag vom Anschaffungspreis beim Einbau der Anlage zu erheben. Wenn die Anlage schon da war wenn man in die Wohnung zieht dürfen lediglich Wartungskosten erhoben werden. Wenn die Anlage mit aktiven Verstärkern und Verteilern betrieben wird die ja auch Strom brauchen darf das auch umgelegt werden. Anders beim Kabelanschluss, der kostet ja Monatsgebür und die darf auf die Mieter verteilt werden. Wenn ein funktionsfähiger Anschluss liegt muss man auch dafür zahlen, auch wenn man ihn nicht benutzt. Man kann ihn dann höchstens abklemmen lassen aber da muss der Vermieter mitspielen, das ist ein Problem weil dann die Kosten für die anderen Mietparteien höher werden.

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