Es kommt nicht wirklich darauf an, ob man dafür oder dagegen ist. Entscheidend ist, dass mit dem Rundfunkbeitrag vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert wird (davon gehen aber auch 1,9 % an die Landesmedienanstalten, damit sie ihrer Aufsichtspflicht über den privaten Rundfunk nachkommen können) und dass dies nach unserer Verfassung (Art. 5 GG) geboten ist. Nur durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eine neutrale und umfassende Berichterstattung garantiert, die auch Minderheiten berücksichtigt. Dagegen sind die Privaten wegen ihrer Werbefinanzierung von massenattraktiven Programmen abhängig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist durch die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur legitimiert, sondern zwingend erforderlich, damit überhaupt privater Rundfunk zulässig ist. Die Werbung bei ARD und ZDF ist gesetzlich auf 20 Minuten pro Werktag vor 20 Uhr in den beiden Hauptprogrammen beschränkt, alle anderen Programme wie z.B. Arte, 3Sat, ARD-Alpha und alle Dritten Programme sind bereits werbefrei. Damit soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei der Werbung keine zu große Konkurrenz für die Privaten sein, die sich bis zu 20% ihrer Sendezeit aus Werbung finanzieren; andererseits kann durch die Werbeeinnahmen der Rundfunkbeitrag um etwa 1,25 € niedriger ausfallen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich diese sog. Mischfinanzierung für zulässig angesehen. Die Politik diskutiert schon seit längerem darüber, die Werbung bei ARD und ZDF abzuschaffen; dies wird aber wohl nur gelingen, wenn die Einnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag (er wurde im April 2015 um 48 Cent auf 17,50 € abgesenkt) noch weiter steigen.
Also im Ergebnis bin ich dafür!
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