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Darf ich Informationen aus dem Internet für meine Werke verwenden?

Eine Information wie "Kennedy starb am ..." ist kein geschütztes Werk im Sinne des UrhG § 2 und auch kein Staatsgeheimnis und kein Geschäftsgeheimnis deines Arbeitgebers. Du darfst solche Informationen also frei verwenden, soweit du damit nicht gegen andere Gesetz verstößt (Verleumdung, üble Nachrede usw.). Eine Quelle musst du nur angeben, wenn du eine wissenschaftliche oder journalistische Veröffentlichung planst und die Information nicht ohnehin allgemein bekannt und anerkannt ist (wie Kennedys Todesdatum). Anders kann es aussehen bei einer Mehrzahl von Informationen aus einer einzigen fremden Quelle. Denn dann kann die Auswahl oder die Zusammenstellung der Informationen ein geschütztes Werk ergeben im Sinn UrhG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke: "(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt." Wenn ein anderer Autor also eine Reihe von Informationen über Kenndys Tod auf schöpferische Art ausgewählt und/oder zusammengestellt hat, könnte diese Sammlung ein geschütztes Werk darstellen. Dann dürftest du wesentliche Teile des Werkes nicht öffentlich verwenden ohne eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Urheber. Gruß aus Berlin, Gerd

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